Sanitär-Heizung-Lüftung
Das Santec-Team beim Heizungsaustausch
 

Zurzeit möchten viele Kunden kurzfristig einen Termin für den Austausch ihrer Zentralheizung vereinbaren. Grund: Das Hamburger Klimaschutzgesetz. Es schreibt vor, dass ab Juli nach einem Heizungsaustausch mindestens 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden müssen.

Die Vorgabe gilt aber nur für Gebäude, die vor 2009 errichtet wurden. Etagenheizungen fallen nicht darunter, sondern ausschließlich Zentralheizungen. Und es gibt auch kein „Verfallsdatum“ – ältere Anlagen können weiterbetrieben werden, solange sie zufriedenstellend funktionieren.

Marko Hackl, Geschäftsführer Santec Service GmbH: „Bis zum 30. Juni können Hausbesitzer in Hamburg sanierte oder ausgetauschte Heizungen noch ohne weitere Auflagen in Betrieb nehmen. Allerdings gibt es kaum noch freie Termine für den Austausch von Heizungsanlagen vor diesem Stichtag.“

Mit den neuen Klimaschutzauflagen sollen fossile Wärmeerzeugungstechnologien zurückgedrängt werden, um das Heizen langfristig umweltfreundlicher zu machen. Die Vorgaben machen den Austausch von Zentralheizungen künftig aufwändiger. Allerdings kann das Ziel, den fossilen Wärmebedarf der Gebäude um 15 Prozent zu senken, auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden, etwa mithilfe von

  • Solarthermie-Anlagen
  • Wärmepumpen, die Abwärme, Geothermie oder Umweltwärme in dem für das Gebäude notwendigen Maß Nutzen können
  • Hamburger Fernwärme
  • einer Beimischung von flüssiger oder fester Biomasse in einer KWK-Anlage
  • Gas mit einem Anteil von 15 Prozent Biomethan
  • Ausbau des baulichen Wärmeschutzes

Spätestens 18 Monate nach Inbetriebnahme der neuen Anlage müssen die Maßnahmen zur Einsparung fossiler Brennstoffe dann gegenüber der Behörde nachgewiesen werden. Eine Förderung für die Erfüllung der Vorgaben können privaten Hausbesitzer zwar nicht beantragen, aber, so Marko Hackl: „Wenn mehr als 15 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien erzeugt wird oder bauliche Maßnahmen einen höheren als den geforderten Wärmeschutz möglich machen, dann ist eine Förderung möglich, teilweise sogar über die ganze Maßnahme.“ Private Hausbesitzer können sich kostenfrei zu den Energie-Einspar-Möglichkeiten beraten lassen.

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